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BFH Urteil v. - II R 47/72 BStBl 1973 II S. 820

Leitsatz

Wird ein Grunderwerbsteuerbescheid in vollem Umfang angefochten, ist mit der Angabe dieses Steuerbescheids der Streitgegenstand bezeichnet.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 820
BFHE S. 105 Nr. 110,
TAAAA-99734

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