Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XIII ZB 73/22

Gesetze: § 62 Abs 3 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 3a AufenthG, § 62 Abs 3b Nr 7 AufenthG, Art 3 Nr 7 EGRL 115/2008, Art 15 Abs 1 EGRL 115/2008, Art 2 Buchst n EUV 604/2013

Anhaltspunkte für Fluchtgefahr nach Rückführungsrichtlinie für Anordnung der Sicherungshaft

Leitsatz

Fluchtgefahr kann auch im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie nur bei Vorliegen eines Vermutungstatbestands des § 62 Abs. 3a AufenthG oder eines konkreten Anhaltspunkts gemäß § 62 Abs. 3b AufenthG unter Vornahme einer stets erforderlichen Gesamtwürdigung aller Umstände bejaht werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:201025BXIIIZB73.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2026 S. 10 Nr. 1
HAAAK-06761

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank