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BGH Urteil v. - I ZR 220/24

Gesetze: Art 9 Abs 2 Buchst a EUV 2017/1001, Art 15 Abs 2 EUV 2017/1001, Art 125 Abs 5 EUV 2017/1001, Art 129 Abs 2 EUV 2017/1001, Art 130 Abs 2 EUV 2017/1001, § 19 Abs 1 MarkenG, § 19 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 19 Abs 4 MarkenG, § 119 Nr 2 MarkenG

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Leitsatz

Tatbestand

Die Klägerin ist Inhaberin der unter anderem für Kosmetikprodukte in Klasse 3 eingetragenen und in Kraft stehenden Unionswortmarken Nr. 005396031 "LA BIOSTHETIQUE PARIS" und Nr. 000202259 "LA BIOSTHETIQUE MARCEL CONTIER" (nachfolgend auch: Klagemarken). Unter der Marke "LA BIOSTHETIQUE" werden seit über 70 Jahren Kosmetikprodukte entwickelt und - ob ausschließlich oder auch, ist zwischen den Parteien im Streit - mit Hilfe von verbundenen Unternehmen der Klägerin sowie Vertriebspartnern in mehr als 30 Ländern weltweit vertrieben. Darüber hinaus erfolgt der Vertrieb über den Onlineshop www.labiosthetique.de.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:221025UIZR220.24.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 1 Nr. 1
ZIP 2026 S. 4 Nr. 1
ZAAAK-06768

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