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BGH Urteil v. - VIa ZR 545/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Februar 2015 einen von der Beklagten hergestellten BMW 218d als Neufahrzeug, der mit einem Dieselmotor des Typs B 47 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:101225UVIAZR545.22.0

Fundstelle(n):
IAAAK-06778

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