Der Kläger ist Verwalter in den Insolvenzverfahren über die Vermögen der W. AG i.L. (Kläger zu 1) und der W. Technologies GmbH i.L. (Kläger zu 2). Er verlangt Auskunft über den Inhalt von und Einsicht in Handakten der beklagten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus deren Tätigkeit als Abschlussprüferin sowie aufgrund einer forensischen Sonderuntersuchung. Zudem streiten die Parteien darüber, ob die Beklagte die Vernichtung der Handakten unterlassen und bestimmte Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses der W. AG zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2016 beantworten muss.