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BGH Urteil v. - VIa ZR 913/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Mai 2014 von der Beklagten einen von dieser hergestellten neuen Mercedes-Benz E 350 Blue Tec, der mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 642 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:091225UVIAZR913.22.0

Fundstelle(n):
WAAAK-06795

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