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BGH Urteil v. - VIa ZR 535/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2017 von einem Dritten - teilweise darlehensfinanziert - einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz C 220d, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:091225UVIAZR535.22.0

Fundstelle(n):
XAAAK-06867

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