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BGH Urteil v. - VIa ZR 131/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im September 2017 einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten VW Passat, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:101225UVIAZR131.22.0

Fundstelle(n):
MAAAK-06875

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