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BFH Beschluss v. - X B 84/24

Gesetze: AO § 171 Abs. 10; AO § 182 Abs. 1 Satz 1; AO § 351 Abs. 2; FGO § 42

Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden; Anfechtungsbeschränkung

Leitsatz

NV: Die Anfechtungsbeschränkung des § 42 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung, der zufolge Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden können, tritt nur dann ein, wenn auch tatsächlich ein Grundlagenbescheid erlassen wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.281125.XB84.24.0- 9 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 22 Nr. 1
JAAAK-06889

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