Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einer KGaA
Leitsatz
NV: Die Grundsätze der (BFH/NV 2025, 597) und vom - I R 14/21 (BFH/NV 2025, 865) zur Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter gelten auch dann, wenn Streitgegenstand der Körperschaftsteuerbescheid der KGaA ist. Im Fall einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft betrifft das vorzuschaltende Feststellungsverfahren zumindest bis zum Jahr 2013 auch die Höhe der (fiktiven) Gewinnausschüttungen nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes aufgrund vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen.