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BFH Beschluss v. - V B 41/24

Gesetze: UStG § 3 Abs. 6; UStG § 6b; MwStSystRL Art. 32; MwStSystRL Art. 17a; FGO § 60 Abs. 1 und 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung einer Verletzung des Effektivitätsgrundsatzes durch unterlassene Beiladung

Leitsatz

1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass auch unionsrechtlich für die Lieferortbestimmung nach Art. 32 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Erwerber bereits bei Beginn der Versendung feststehen muss.

2. NV: Wird im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, eine unterlassene Beiladung verletze den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz, ist darzulegen, inwieweit das Unterlassen einer Beiladung die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.041225.VB41.24.0- 12 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 21 Nr. 1
DStR-Aktuell 2026 S. 10 Nr. 1
UAAAK-06894

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