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BFH Urteil v. - VI R 24/24

Gesetze: FGO § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; FGO § 52d; FGO § 56 Abs. 1 und 2; FGO § 64 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 4; PAuswG § 18; StBPPV § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; StBPPV § 15 Abs. 1

Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im September 2023

Leitsatz

1. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

2. NV: Ein Steuerberater kann sich im Hinblick auf die verspätete Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs nicht damit entschuldigen, er habe auf die Identifikationsmöglichkeit mittels Reisepass vertraut.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.090925.VIR24.24.0- 9 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 22 Nr. 1
YAAAK-06897

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