Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im September 2023
Leitsatz
1. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
2. NV: Ein Steuerberater kann sich im Hinblick auf die verspätete Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs nicht damit entschuldigen, er habe auf die Identifikationsmöglichkeit mittels Reisepass vertraut.