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BFH Beschluss v. - IX R 11/23

Gesetze: DSGVO Art. 79, 82; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 67

Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO

Leitsatz

Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.150925.IXR11.23.0- 14 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 22 Nr. 1
DStR-Aktuell 2025 S. 9 Nr. 51
FAAAK-06902

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