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BFH Beschluss v. - IX R 11/23

Gesetze: DSGVO Art. 79, 82; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 67

Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO

Leitsatz

Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.150925.IXR11.23.0- 14 -

Fundstelle(n):
Nr. 3/2026 S. 101
BB 2026 S. 22 Nr. 1
BFH/NV 2026 S. 174 Nr. 2
DStR-Aktuell 2025 S. 9 Nr. 51
FAAAK-06902

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