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BGH Urteil v. - VIa ZR 1433/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Juni 2013 von einem Dritten einen gebrauchten Audi SQ5 3.0 TDI quattro, der mit einem V6-Dieselmotor (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:171225UVIAZR1433.22.0

Fundstelle(n):
LAAAK-07039

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