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BGH Urteil v. - II ZR 114/24

Gesetze: § 826 BGB, § 8 Abs 2 GVGEG, § 7 Abs 1 S 1 ZPOEG

Umfang der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen Anlagesystems

Leitsatz

Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen Anlagesystems umfasst auch erst nach seiner Abberufung geschlossene Anlageverträge, wenn er nach seinem Ausscheiden aus dem Amt noch in anderer tragender Funktion innerhalb des Systems tätig war oder der Vertragsschluss noch während seiner Geschäftsführertätigkeit in die Wege geleitet worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:021225UIIZR114.24.0

Fundstelle(n):
Nr. 6/2026 S. 319
BB 2026 S. 1 Nr. 1
DStR 2026 S. 237 Nr. 5
DStR-Aktuell 2026 S. 9 Nr. 3
NJW 2026 S. 9 Nr. 3
WM 2026 S. 69 Nr. 2
ZIP 2026 S. 158 Nr. 3
OAAAK-07106

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