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BSG Urteil v. - B 12 BA 14/23 R

Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 45 Abs 1 SGB 10, § 49 SGB 10

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Drittanfechtung eines im Statusfeststellungsverfahren ergangenen Verwaltungsakts - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - keine Ermessensausübung

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in ihrer Tätigkeit im Bereich der ambulanten Hilfen gemäß dem SGB VIII für den Beigeladenen zu 1. als öffentlichem Träger der Jugendhilfe im Zeitraum ab dem 18.3.2011 aufgrund Beschäftigung der Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung unterlag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:220725UB12BA1423R0

Fundstelle(n):
YAAAK-07107

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