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BFH Urteil v. - I R 18/72 BStBl 1974 II S. 32

Leitsatz

Die Eintragung einer den Vorschriften des § 2 Abs. 1 KapErhG nicht entsprechenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das Handelsregister hat konstitutive Wirkung und ist für die steuerrechtliche Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung des § 1 StKapErhG erfüllt sei, bindend.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 32
BFHE S. 417 Nr. 110,
CAAAA-99783

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