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BFH Urteil v. - IV B 6/72 BStBl 1974 II S. 38

Leitsatz

Ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung nicht die Höhe, sondern nur die Verteilung des Gewinns streitig, so ist der Streitwert stets mit 25 % des Teils des Gewinns zu bemessen, um dessen Verteilung gestritten wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 38
BFHE S. 487 Nr. 110,
AAAAA-99788

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