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BGH Urteil v. - VIa ZR 1021/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Januar 2013 von der Beklagten einen von dieser hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI, der mit einem Dieselmotor OM 642 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225UVIAZR1021.22.0

Fundstelle(n):
AAAAK-07381

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