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BGH Urteil v. - VIa ZR 1169/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Februar 2015 von einem Dritten teilweise darlehensfinanziert einen gebrauchten Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225BVIAZR1169.22.0

Fundstelle(n):
UAAAK-07383

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