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BGH Urteil v. - VIa ZR 1207/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Februar 2016 einen von der Beklagten hergestellten neuen Mercedes-Benz GLC 220d 4Matic, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225UVIAZR1207.22.0

Fundstelle(n):
EAAAK-07384

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