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BGH Urteil v. - VIa ZR 1355/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Mai 2018 von der Beklagten einen von dieser hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz S 350 d 4Matic, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225BVIAZR1355.22.0

Fundstelle(n):
YAAAK-07386

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