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BGH Beschluss v. - X ZR 16/25

Gesetze: § 1 UKlaG, § 3 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO

Leitsatz

Angesichts der Zielsetzung einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG ist es auch im Zusammenhang mit § 3 ZPO angemessen, den Streitwert in erster Linie anhand des Interesses der Allgemeinheit zu bestimmen und konkrete wirtschaftliche Interessen grundsätzlich außer Betracht zu lassen (Bestätigung von , Rn. 8 ff.).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:021225BXZR16.25.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 66 Nr. 3
NJW 2026 S. 10 Nr. 3
KAAAK-07424

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