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BFH Urteil v. - IV R 133/68 BStBl 1974 II S. 84

Leitsatz

Setzen sich Miterben hinsichtlich eines Nachlasses, zu dem ein gewerbliches Unternehmen gehört, für längere Zeit nicht auseinander und nehmen sie für diese Zeit am Gewinn des Unternehmens teil, so sind sie als Mitunternehmer zu behandeln.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 84
BFHE S. 509 Nr. 110,
YAAAA-99809

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