Online-Nachricht - Montag, 05.01.2026

RückAbzinsV | Abzinsungszinssätze für Januar 2026

Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Januar 2026 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.

Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Zu den Abzinsungszinssätzen

Quelle: Deutsche Bundesbank

Fundstelle(n):
VAAAK-07494