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BGH Urteil v. - VI ZR 14/24

Gesetze: § 106 Abs 3 Alt 3 SGB 7, Art 5 EGV 883/2004, Art 85 EGV 883/2004

Leitsatz

Eine Haftungsprivilegierung nach § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII (gemeinsame Betriebsstätte) kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung versichert und der Schädiger ein bei der österreichischen gesetzlichen Unfallversicherung versicherter EU-Bürger ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:141025UVIZR14.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2026 S. 8 Nr. 3
LAAAK-07535

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