Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Beschluss v. - 5 PA 2.24

Wahlrecht von Praktikanten zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Leitsatz

1. Zu den die Vorbereitung und Durchführung der Wahl betreffenden zwingenden Vorschriften über das Wahlverfahren im Sinne von § 26 BPersVG gehört auch die Bestimmung über die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung in § 101 Abs. 1 BPersVG.

2. Eine Tätigkeit, die nur geringfügig sowie vorübergehender Natur ist und die deshalb mangels Eingliederung in die Dienststelle nicht zur Entstehung der Beschäftigteneigenschaft führt, kann auch das Wahlrecht nach § 100 Abs. 1 Satz 1 BPersVG nicht begründen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:270825B5PA2.24.0

Fundstelle(n):
QAAAK-07688

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank