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BFH Urteil v. - VII R 5/23

Gesetze: FGO § 90 Abs. 2; FGO § 90a Abs. 2 Satz 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; FGO § 101 Satz 1; FGO § 118 Abs. 2; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; AO § 227;

Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für eine Verpflichtungsklage bei einer Ermessensreduzierung auf Null

Leitsatz

1. NV: Bei einer Ermessensreduzierung auf Null kommt es für eine Klage, die gemäß § 101 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf die Verpflichtung einer Finanzbehörde zum Erlass eines begehrten Verwaltungsakts gerichtet ist, auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an.

2. NV: Entscheidet das Finanzgericht über einen nicht (mehr) gestellten Antrag anstatt über den vom Kläger tatsächlich gestellten Antrag, stellt dies einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO dar, weil das Finanzgericht damit über das Klagebegehren hinausgeht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.141025.VIIR5.23.0

Fundstelle(n):
FAAAK-07696

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