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BFH Beschluss v. - IX B 120/24

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 76 Abs. 1 Satz 3; FGO § 82; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 155; ZPO § 295; ZPO § 373

Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

Leitsatz

1. NV: Einem Beweisantrag zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen, die zwischen den Beteiligten streitig und für den Rechtsstreit entscheidungserheblich sind, muss das Finanzgericht (FG) grundsätzlich nachkommen.

2. NV: Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.121125.IXB120.24.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 86 Nr. 3
ZAAAK-07698

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