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BFH Urteil v. - VI R 23/23

Gesetze: AO § 18 Abs. 1 Nr. 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; AO § 182 Abs. 1 Satz 1; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2; EStG § 34a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 10 Satz 1 bis 3; FGO § 68 Satz 1; FGO § 127;

Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Leitsatz

Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage-/Betriebsfinanzamt im Sinne des § 18 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage-/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlassen worden ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.090925.VIR23.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 85 Nr. 3
DStR-Aktuell 2026 S. 8 Nr. 1
WAAAK-07702

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