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BGH Urteil v. - VIa ZR 1001/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im April 2015 von einem Dritten einen gebrauchten Mercedes-Benz GL 350 BlueTec 4Matic, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225UVIAZR1001.22.0

Fundstelle(n):
FAAAK-07751

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