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BGH Urteil v. - VIa ZR 884/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im April 2013 von einem Händler einen von der Beklagten hergestellten Audi SQ 5 3.0 TDI, der mit einem Biturbo-Dieselmotor des Typs EA 896 Generation II (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:140525UVIAZR884.22.0

Fundstelle(n):
PAAAK-07752

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