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BSG Urteil v. - B 8 SO 10/24 R

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Rückforderung von darlehensweise erbrachten Leistungen an die zwischenzeitlich verstorbene Leistungsberechtigte in Höhe von noch 80 000 Euro im Streit.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:240725UB8SO1024R0

Fundstelle(n):
UAAAK-07840

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