Keine Gefahr der Doppelzahlung von Kindergeld bei bestandskräftiger Ablehnung des Kindergeldanspruchs des Kindesvaters
Leitsatz
1. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammentreffen, wird das Kindergeld demjenigen Berechtigten gezahlt, welcher das Kind
in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dadurch soll eine mögliche Mehrfachzahlung verhindert werden.
2. Der Kindesvater ist nicht als Kindergeldberechtigter anzusehen, soweit dessen Anspruch bestandskräftig abgelehnt worden
ist.
3. Im Falle einer bestandskräftigen Ablehnung besteht i.d.R. keine Gefahr einer Doppelzahlung.
4. Eine relevante Änderung der Verhältnisse, welche eine Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung gegenüber der Kindesmutter
rechtfertigen würde, liegt nicht vor, wenn das Kind in den Haushalt des Kindesvaters gewechselt ist, dieser aber auf Grund
einer bestandskräftigen Ablehnung für den Streitzeitraum nicht mehr selbst Kindergeldberechtigter ist.