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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VJ 779/25

Gesetze: IfSG § 60 Abs. 4 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Veröffentlichungen im Epidemiologischen Bulletin bilden den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu "unüblichen Impfreaktionen" ab.

2. Die rechtliche Wesentlichkeit der Impfung für einen Gesundheitsschaden ist durch validierte Studien zu belegen und nicht durch Einzelfallbetrachtungen im Rahmen einzelner Sachverständigengutachten.

3. Bei in Fachinformationen genannten Nebenwirkungen handelt es sich nur um eine Zusammenfassung gemeldeter Gesundheitsstörungen, ohne dass eine Kausaliätsprüfung erfolgt.

Fundstelle(n):
LAAAK-07976

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