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LSG Chemnitz Urteil v. - L 3 AS 290/18 B

Die Kläger wenden sich mit ihren Beschwerden gegen einen Beschluss des Sozialgerichtes, mit dem ihre Anträge auf mündliche Verhandlung zu einem Gerichtsbescheid als unzulässig verworfen worden sind. Im Klageverfahren waren höhere Leistungen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2013 streitig.

Fundstelle(n):
WAAAK-07981

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