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LSG Chemnitz Urteil v. - L 3 AL 85/22

Die Klägerin wendet sich gegen einen Gerichtsbescheid, mit dem ihre Klage, gerichtet auf die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Bildungsgutscheines, abgewiesen wurde.

Fundstelle(n):
VAAAK-07990

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