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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 3 VE 8/18

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob ein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) besteht. Das Sozialgericht (SG) Schwerin hat in zwei Verfahren (S 19 VE 5/14 und S 19 VE 14/14) über verschiedene geltend gemachte Schädigungshandlungen entschieden und die hiergegen erhobenen Berufungen sind verbunden und unter dem Az. L 3 VE 8/18 fortgeführt worden.

Fundstelle(n):
HAAAK-08008

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