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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 10 AS 232/21

Streitig ist die Verpflichtung des Beklagten, einen Versagungsbescheid vom 14. Februar 2011 im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens zurückzunehmen. Weiter begehrt der Kläger, ihm sämtliche ihm im Übrigen vorenthaltenen Sozialleistungen zu gewähren.

Fundstelle(n):
YAAAK-08011

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