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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 7 R 171/13

Streitgegenstand ist allein, ob das vorliegende Verfahren L 7 R 171/13 (zusammen mit den weiteren Verfahren L 7 R 64/15 und L 7 R 25/18) durch einen am 12. September 2018 in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat geschlossenen Vergleich erledigt worden ist, oder ob der Kläger den Vergleich rechtswirksam angefochten hat.

Fundstelle(n):
BAAAK-08023

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