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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 6 KR 122/20

Der Kläger begehrt die Erstattung der über die Festbeträge hinausgehenden Kosten für zwei Hörgeräte des Typs "Pro9+m RIC" in Höhe von 1.442,00 €.

Fundstelle(n):
LAAAK-08024

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