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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 4 R 220/19

Streitig ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit der bestandskräftigen Feststellung der Zugehörigkeit der Klägerin zum Zusatzversorgungssystem der Nr. 1 der Anlage 1 (Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech) zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) in der Zeit vom 1. September 1967 bis zum 30. Juni 1990.

Fundstelle(n):
PAAAK-08027

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