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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 6 KR 86/22

Streitig ist, ob die Beklagte berechtigt war, gegen Vergütungsansprüche der Klägerin mit einem Rückzahlungsanspruch aufzurechnen, weil die Klägerin wegen einer entsprechenden Überzahlung für die Behandlung der Versicherten der Beklagten I. B. zu Unrecht bereichert war. Die Beteiligten streiten insbesondere über die zutreffende Kodierung eines akuten Nierenversagens.

Fundstelle(n):
BAAAK-08049

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