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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 10/22

Streitig ist nach Rücknahme der Berufung der Berufungsklägerin zu 1) nur noch die Berücksichtigung der Berufungsklägerin zu 2) im Rahmen der Besetzung von 4,5 Vertragstherapeutensitzen für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten im reaktivierten Planungsbereich "kreisfreie Stadt XA.".

Fundstelle(n):
YAAAK-08076

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