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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 VS 63/21

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger im Wege eines Verschlimmerungsantrags ein Anspruch auf die Gewährung einer Grundrente nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz ) i.V.m dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz ) zusteht.

Fundstelle(n):
ZAAAK-08080

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