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BFH Urteil v. - I R 68/71 BStBl 1974 II S. 236

Leitsatz

Bei der Bemessung eines Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG 1965 sind die Anschaffungskosten des zuletzt entgeltlich erwerbenden Rechtsvorgängers auch dann zugrunde zu legen, wenn die wesentliche Beteiligung bereits vor dem unentgeltlich erworben wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 236
BFHE S. 95 Nr. 111,
RAAAA-99872

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