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BGH Urteil v. - VI ZR 142/24

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB

Leitsatz

Zur Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine bereits einige Zeit zurückliegende strafrechtliche Verurteilung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225UVIZR142.24.0

Fundstelle(n):
UAAAK-08193

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