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BVerwG Urteil v. - 1 C 28.24

Gesetze: § 5 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 5 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, § 34 Abs 1 S 1 Nr 4 AsylVfG 1992, § 34 Abs 1 S 3 AsylVfG 1992, § 11 Abs 1 AufenthG, § 11 Abs 4 AufenthG, § 71 Abs 1 S 1 AufenthG, § 51 Abs 1 VwVfG, § 51 Abs 4 VwVfG, Art 5 Halbs 1 EGRL 115/2008

Sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für das Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der Aufhebung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines mit dieser einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots

Leitsatz

Für das Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der isolierten Aufhebung einer bestandskräftigen asylrechtlichen Abschiebungsandrohung und eines mit dieser einhergehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots ist außerhalb eines Asylfolgeverfahrens nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern die Ausländerbehörde sachlich zuständig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:201125U1C28.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2026 S. 10 Nr. 4
SAAAK-08214

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