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BGH Urteil v. - I ZR 60/25

Gesetze: § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 652 Abs 1 S 1 BGB

Leitsatz

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung, dass der Makler für die Vermittlung von Kapital über eine einmalige, in prozentualer Höhe des vermittelten Kapitals berechnete Provision hinaus einen erneuten, für die Dauer der vermittelten Kapitalüberlassung jährlich wiederkehrenden Provisionsanspruch erlangt, ist nicht nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:201125UIZR60.25.0

Fundstelle(n):
BAAAK-08263

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