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BGH Urteil v. - I ZR 60/25

Gesetze: § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 652 Abs 1 S 1 BGB

AGB-rechtliche Zulässigkeit eines wiederkehrenden Provisionsanspruchs eines Maklers für Kapitalvermittlung

Leitsatz

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung, dass der Makler für die Vermittlung von Kapital über eine einmalige, in prozentualer Höhe des vermittelten Kapitals berechnete Provision hinaus einen erneuten, für die Dauer der vermittelten Kapitalüberlassung jährlich wiederkehrenden Provisionsanspruch erlangt, ist nicht nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:201125UIZR60.25.0

Fundstelle(n):
WM 2026 S. 163 Nr. 4
BAAAK-08263

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