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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 112/25

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3

Finanzgerichtsordnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren bei fehlender Begründung

Leitsatz

Lässt ein Antragsteller die Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion verstreichen, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis.

Fundstelle(n):
OAAAK-08396

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